Auch in Bottrop Anleinpflicht für Hunde im Wald nur in Naturschutzbereichen

Bottrop. Stadtverwaltung stellt Regelungen klar – Irritationen nach OVG-Urteil. 

In Waldbereichen müssen auch im Bereich der Stadt Bottrop Hunde nur in Naturschutzgebieten angeleint werden, ansonsten sind die Hunde lediglich auf den Wegen oder bei Fuß zu halten. Darauf hat die Stadtverwaltung hingewiesen, nachdem es im Nachklang der Berichterstattung über ein Urteil des OVG Münster vom 26. Juli über die Anleinpflicht von Hunden auf Waldwegen zu Irritationen gekommen war.

„In der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bottrop werden die Dinge nach den Vorgaben des Landeshunde-, des Landesforst- sowie des Landschaftsgesetzes geregelt“, erläutert Stefan Pietz, der Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes. Das heißt konkret: Alle Hunde müssen, unabhängig von Rassezugehörigkeit und Größe, in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen Orten mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen (egal ob umfriedet oder nicht), bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten angeleint werden.

Für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gilt außerhalb eines befriedeten Besitztums zudem die Leinenpflicht generell auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Herausgeber / Ansprechpartner: Stadt Bottrop: Ernst-Wilczok-Platz 1;  46236 Bottrop; Tel.: 02041/70-30 [Zentrale]

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