Brasserter Blitz-Fotograf in Marler Zeitung – Datenschutzverletzung?
Jürgen Fortmann, der es sich zum Hobby machte Blitze zu fotografieren, wurde heute in der Marler Zeitung ein Artikel gewidmet. Vielleicht fragt man sich jetzt, warum eigentlich, denn es gibt viele Marler Bürger, die schöne Fotos von unserer Stadt machen. Wahrscheinlich soll mit dieser Publikation darauf aufmerksam gemacht werden, dass jeder Marler Bürger Bilder der Stadt an die Zeitung schicken kann und diese dann auch veröffentlicht werden.
Im selben Artikel gibt Jürgen Fortmann übrigens auch Tipps zum richtigen Verhalten bei Gewitter, dass man beispielsweise nicht unter einem Baum stehen soll usw.
Ein Artikel über einen Marler Bürger aus Brassert ist hier allerdings nicht der Schwerpunkt. Natürlich spricht sich Marl-Blog für ein aktives Marl aus, in dem viele Marler Bürger ihre Meinung äußern und auch die Zeitungen aktiv mitgestalten. In dem hier genannten Artikel ist allerdings etwas Schwerwiegendes aufgefallen, was wohlmöglich datenschutztechnisch unzulässig ist.
„Jürgen Fortmann ist kein abgedrehter Typ, der zu Hause an der Goethestraße irgendwelche Messgeräte hortet, sich hollywoodreif ans Steuer seines Autos setzt und in Gefahr begibt, um Mitten in das Auge eines Tornados zu fahren und metereologische Daten zu sammeln. Der 42-Jährige ist von Beruf Techniker und arbeitet im Planungsbüro bei Infracor. In seiner Freizeit fotografiert er gerne und dreht Videos. Die Motive: Gewitter und Tornados“ (MZ vom 14.4.09).
Derartige „Ausrutscher“ fallen häufiger an, denn wenn beispielsweise eine Marler Bürgerin 90 Jahre alt wird, schreibt die MZ die vollständige Adresse unter das Bild. Nicht nur Kriminelle Langfinger schnuppern hier eine Lunte, auch abgedroschene Vertreter vermuten hier Glück bei einem Vertragsabschluss.
Genau wie bei Jürgen Fortmann, von dem nun jeder zumindest die Strasse kennt. Jetzt ist es ziemlich unproblematisch auch die Haus- oder auch Telefonnummer herauszufinden.
Die Frage ist nun, ob solche Angaben zulässig sind, oder dem Datenschutzgesetz unterliegen.
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